In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung. Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis_Januar 2020
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
§§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Zur Antragsstellung
Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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