Führerschein: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Führerschein: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Textblöcke ein-/ausklappenInternationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Neben dem Kreishaus kann der Antrag auch bei den Landkreis vor Ort Kommunen Artland, Bad Essen, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte und Melle gestellt werden.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepass
- Vorlage/Kopie des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Urheber
Verwandte Dienstleistungen
Führerschein: ErsatzFührerschein: Erteilung
Führerschein: Erweiterung
Führerschein: Wiedererteilung
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Führerschein: Ausstellung - ab 17 Jahren
Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Führerschein: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Führerschein: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Führerschein: Führerscheinklassen / Fahrerlaubnisklassen
Führerschein: Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister
Führerschein: Ausstellung - neu wegen Namensänderung
Führerschein: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Klärung der Fahreignung
Führerschein: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis / ausländischer Führerschein
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift beim Landkreis Osnabrück
Führerschein: Mitteilung über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung / Führerscheinprüfung