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Führerschein: Ausstellung - ab 17 Jahren


Fahrerlaubnis ab 17 Jahre

Leistungsbeschreibung

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Spezielle Hinweise

Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

für Bewerber:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Anlage zum Begleiteten Fahren mit 17

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Antrag Fahrerlaubnis (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise
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AG Kommunenredaktion