Führerschein: Ausstellung - ab 17 Jahren
Führerschein: Ausstellung - ab 17 Jahren
Textblöcke ein-/ausklappenFahrerlaubnis ab 17 Jahre
Leistungsbeschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
- Anlage zum Begleiteten Fahren mit 17
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Links & Onlinedienste
Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Anlage zum ,,Begleiteten Fahren ab 17 Jahren''Verwandte Dienstleistungen
Führerschein: ErteilungFührerschein: Erweiterung
Führerschein: Wiedererteilung
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Führerschein: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Führerschein: Verlängerung - Fahrgastbeförderung
Führerschein: Führerscheinklassen / Fahrerlaubnisklassen
Führerschein: Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister
Führerschein: Ausstellung - neu wegen Namensänderung
Führerschein: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Klärung der Fahreignung
Führerschein: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Führerschein: Ersatz
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift beim Landkreis Osnabrück
Führerschein: Mitteilung über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung / Führerscheinprüfung
Führerschein: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis / ausländischer Führerschein