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Führerschein: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter


Fahrerlaubnis: Mindestalter

Leistungsbeschreibung

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

  • Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
    • Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

  • Schriftlicher begründeter Antrag
  • Führungszeugnis

  • Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Gebühr: 55,00 EUR - 60,00 EUR
Ausnahmegenehmigung

Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Begleitauflage (Klasse B)_Mai 2019