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Führerschein: Mitteilung über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung / Führerscheinprüfung


Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnisprüfung bestanden und eine weiße Prüfbescheinigung erhalten haben, können Sie mit dieser grundsätzlich eine vorläufig Fahrberechtigung und/oder Ihren EU-Kartenführerschein beantragen.

Leistungsbeschreibung

Entsprechend § 15 der Fahrerlaubnis-Verordnung hat der Bewerber um eine Fahrerlaubnis seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Die mit der Prüfungsabnahme beauftragte Stelle, in der Regel der TÜV-Nord, händigt nach der bestandenen Prüfung den von uns zuvor übermittelte „Vorläufigen Nachweis der  Fahrerlaubnis“ aus und meldet dieses elektronisch. Von hieraus bearbeiten wir ohne weitere Veranlassung den Vorgang dann abschließend und senden das Fahrerlaubnisdokument dem Fahrerlaubnisbewerber zu.

Wird kein Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) oder eine Prüfungsbescheinigung zum „Begleitenden Fahren ab 17 Jahre“ ausgehändigt, erhalten Sie eine (weiße) Prüfbescheinigung. Diese berechtigt Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen. Es ist erforderlich, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Prüfungsbescheinigung zwecks Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis übermittelt.

Gebühren:

Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis fallen Gebühren in Höhe von 10 € an. Gegebenenfalls wird für die Bearbeitung des Nachweises des Schalterkompetenznachweises eine weitere Gebühr von 28,60 € fällig. Diese Gebühren werden für Sie bequem per SEPA-Lastschrift von dem in Ihren Antrag angegebenen Konto eingezogen.

In der Regel wird Ihr Anliegen innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Bitte sehen Sie zugunsten einer zügigen Sachbearbeitung während dieser Zeit von schriftlichen oder telefonischen Nachfragen zum Sachstand ab. Wir danken für Ihr Verständnis und sind um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht.