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Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde


Leistungsbeschreibung

Sollten Sie einen neuen Führerschein beantragen und Ihren jetzigen Führerschein nicht im Gebiet des heutigen Landkreises oder Stadt Osnabrück gemacht haben, ist eine so genannte „Karteikartenabschrift“ bei der Führerscheinbehörde anzufordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde anfordern. Einen entsprechenden Anforderungsvordruck, den Sie auf dem Postweg zu der Führerscheinstelle senden können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, finden Sie unten auf dieser Seite unten unter dem Punkt Formularpool.

Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt an uns per Mail fuehrerscheinstelle@landkreis-osnabrueck.de weiterleiten oder unter 0541-501 63000 zu faxen.

Eine Adressübersicht der Fahrerlaubnisbehörden finden Sie hier:

Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift bei einer anderen Behörde für den Landkreis Osnabrück

Landkreis Osnabrück.