Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).
Voraussetzungen und Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen auf den Seiten des Bundesamtes für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Fahrerlaubnisklassen auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis_Januar 2020
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.
§§ 4 bis 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
AG Kommunenredaktion
Zur Antragsstellung
Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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