Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Die Anträge sollten über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
§ 48 a Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
AG Kommunenredaktion
Zur Antragsstellung
Fachdienst 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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