Führerschein: Ausstellung - Internationaler Führerschein


Internationaler Führerschein

Leistungsbeschreibung


Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Verfahrensablauf


Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Spezielle Hinweise

Neben dem Kreishaus kann der Antrag auch bei den Landkreis vor Ort Kommunen Artland, Bad Essen, Bramsche, Fürstenau, Georgsmarienhütte und Melle gestellt werden.

Voraussetzungen


  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis/Reisepass 
  • Vorlage/Kopie des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Anträge / Formulare


Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009