Herr Schröter
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Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Überschwemmungsgebieten: Erteilung gem. § 78/78a WHG
- Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus einem Gewässer gemäß § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes
- Genehmigung gemäß § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zum Bauen am Gewässer
- Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Gewässerausbau und Grundwasserteich