Prostitutionstätigkeit_Anmeldung von Prostitutionstätigkeit erstmalig
Prostitutionstätigkeit_Anmeldung von Prostitutionstätigkeit erstmalig
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen.
Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen.
Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.
Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind, gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern.
Verfahrensablauf
- In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern. Hier sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
- Für die nachfolgende Anmeldung der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde des Landkreises oder kreisfreien Stadt sollte ebenfalls ein Termin vereinbart werden.
Voraussetzungen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- 2 Passfotos
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe:
15,00 EUR
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Verwandte Dienstleistungen
Prostitutionstätigkeit_Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges AnzeigeProstitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Prostitutionstätigkeit_Betrieb Prostitutionsgewerbe durch Stellvertretung (Stellvertretungserlaubnis)
Prostitutionstätigkeit_Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
Prostitutionstätigkeit_Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Prostitutionstätigkeit_Meldung Zuverlässigkeit Bedienstete nach § 25 ProstSchG