Onlineterminvereinbarung: Gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitutionstätigkeit


An wen muss ich mich wenden?


Online-Terminvereinbarung:

Ich arbeite zunächst im Landkreis Osnabrück *(grün in der Karte):

  • Gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitutionstätigkeit hier.

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Ich arbeite zunächst in der Stadt Osnabrück *(blau in der Karte):

  • Gesundheitliche Beratung hier.
  • Anmeldung der Prostitutionstätigkeit hier.

 

*eine deutschlandweite Tätigkeit ist anschließend erlaubt

 

Voraussetzungen


  • Volljährigkeit

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • falls Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen (Aufenthaltstitel)
  • 1 Passfoto
  • Bescheinigung der letzten gesundheitlichen Beratung 

 

Was sollte ich noch wissen?


Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

Weitergehende Informationnen für Prostituierte

Kontakt


  • Fachdienst 5 Ordnung
  • Fachdienst 8 Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Kontaktpersonen


  • Frau Gollub
  • Frau Kröger
  • Frau Reschke (Stadt Osnabrück)