Onlineterminvereinbarung: Gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitutionstätigkeit
Onlineterminvereinbarung: Gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitutionstätigkeit
Textblöcke ein-/ausklappenAn wen muss ich mich wenden?
Online-Terminvereinbarung:
Ich arbeite zunächst im Landkreis Osnabrück *(grün in der Karte):
- Gesundheitliche Beratung und Anmeldung der Prostitutionstätigkeit hier.
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Ich arbeite zunächst in der Stadt Osnabrück *(blau in der Karte):
*eine deutschlandweite Tätigkeit ist anschließend erlaubt
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- falls Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen (Aufenthaltstitel)
- 1 Passfoto
- Bescheinigung der letzten gesundheitlichen Beratung
Was sollte ich noch wissen?
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.