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Prostitutionstätigkeit_Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis


Prostitutionsgewerbe Betrieb

Leistungsbeschreibung

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Konzept zur Betriebsführung

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

13.03.2018