Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Prostitutionsfahrzeug Erlaubnis
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz
Betriebskonzept
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachdienst 5 - Abt. 5.3 Allgemeines Ordnungsrecht
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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