Prostitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Prostitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenProstitutionsveranstaltungen: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständiger Name des Betreibers
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Links & Onlinedienste
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)Verwandte Dienstleistungen
Prostitutionstätigkeit_Betrieb Prostitutionsgewerbe ErlaubnisProstitutionstätigkeit_Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Betrieb Prostitutionsgewerbe durch Stellvertretung (Stellvertretungserlaubnis)
Prostitutionstätigkeit_Anmeldung von Prostitutionstätigkeit erstmalig
Prostitutionstätigkeit_Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
Prostitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
Prostitutionstätigkeit_Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Prostitutionstätigkeit_Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
Prostitutionstätigkeit_Meldung Zuverlässigkeit Bedienstete nach § 25 ProstSchG
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