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Prostitutionstätigkeit_Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis


Prostitutionsveranstaltungen: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

  • Betriebskonzept
  • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Konzept zur Betriebsführung

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

13.03.2018