Prostitutionstätigkeit_Meldung Zuverlässigkeit Bedienstete nach § 25 ProstSchG
Leistungsbeschreibung
Bedienstete für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts, der Einlasskontrolle oder der Bewachung bedürfen der erforderlichen Zuverlässigkeit. Diese müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Urheber
Landkreis Osnabrück.
Links & Onlinedienste
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