Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten


Versteigerung auf Spezial-/Jahrmärkten

Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Spezial- und Jahrmärkten im Sinne von § 71b Absatz 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.

Spezielle Hinweise

Der Landkreis Osnabrück ist aufgrund des Modellkommunengesetzes lediglich für die Gemeinden Hasbergen und Glandorf zuständig.

Bei Antragsstellung für andere kreisangehörige Gemeinden wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde vor Ort.

An wen muss ich mich wenden?


Der Landkreis Osnabrück ist aufgrund des Modellkommunengesetzes lediglich für die Gemeinden Hasbergen und Glandorf zuständig.

Bei Antragsstellung für andere kreisangehörige Gemeinden wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde vor Ort.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über Einträge gem. § 26 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) und § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts

Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können im Herkunftsstaat ausgestellte Unterlagen verwendet werden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21.12 an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr