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An wen muss ich mich wenden?
Der Landkreis Osnabrück ist aufgrund des Modellkommunengesetzes lediglich für die Gemeinden Hasbergen und Glandorf zuständig.
Bei Antragsstellung für andere kreisangehörige Gemeinden wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde vor Ort.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist:
2 WOCHE
Urheber
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr