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Trinkwasserhygiene

Leistungsbeschreibung

Ziel der Trinkwasserhygiene ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um eine einwandfreie mikrobiologische und chemische Qualität am Zapfhahn des Verbrauchers sicherstellen zu können, bedarf es entsprechenden Kontrollen von der Gewinnungsanlage über das Verteilungsnetz bis hin zur Trinkwasserinstallation im Gebäude. Die Trinkwasserverordnung schreibt auch bestimmte Betreiberpflichten z. B. für die öffentlichen Wasserversorger,  Inhaber von Kleinanlagen (Hausbrunnen zur Trinkwassernutzung) oder Legionellenuntersuchungen bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in öffentlich zugänglichen und vermieteten Gebäuden vor.

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück.

Entsprechend der Pflichten der Trinkwasserverordnung sind Anzeigen der Wasserversorgungsanlagen, Untersuchungsbefunde, Mitteilungen von Grenzwertabweichungen und ergriffene Maßnahmen dem Gesundheitsdienst zu übersenden.

Es fallen ggf. Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen sowie Kosten für die Laboruntersuchungen an.

Die Fristen ergeben sich z. T. aus der Trinkwasserverordnung.

Trinkwasser – Anzeige einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasser – Flyer für Betreiber von Hausbrunnen Trinkwasser – Infoblatt für Betreiber von Großanlagen über die Legionellenuntersuchungen

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