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Waffenbesitzkarte: Erteilung


Waffenbesitzkarte: Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Anzeige über Waffenerwerb oder -überlassung / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Waffenrechtliche Erlaubnis (Erbschaft)
Antrag Erwerb Kurzwaffe
Schusswaffen, Überlassung/Erwerb
Antrag auf erstmalige waffenrechtliche Erlaubnis Jungjäger
Kleiner Waffenschein

Landkreis Osnabrück.