Verbraucherbeschwerden


Leistungsbeschreibung


Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass nur Lebensmittel, kosmetische Mittel (z. B. Lippenstift, Deo, Cremes) und Bedarfsgegenstände (Babyschnuller, Spielwaren, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit (z. B. Herkunft, Qualität) täuschen.

Informieren Sie uns, wenn Sie Missstände in den Betrieben oder bei den Produkten feststellen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Koordiniert werden die Verbraucherschutzaufgaben im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Zudem stehen die Verbraucherzentralen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um den Verbraucherschutz.

Die Zuständigkeiten des Veterinärdienstes für Stadt und Landkreis Osnabrück finden Sie unten auf dieser Seite (Downloads).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden außer dem Formular Verbraucherbeschwerde keine weiteren Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sofern Sie sich über einen Betrieb oder ein Produkt beschweren möchten, tun Sie dies bitte umgehend nach dem Ihnen der Beschwerdegrund aufgefallen ist.

Bearbeitungsdauer


Ihre Beschwerde wird nach Eingang dem zuständigen Kontrolleur zugeteilt und unverzüglich abgearbeitet.

Anträge / Formulare


Beachtet werden sollte, dass sich aus dem Formular Verbraucherbeschwerde die gewünschte Auskunft/Information möglichst klar und eindeutig ergibt.

Die Verbraucherbeschwerde muss enthalten:

  • Anschrift des Betriebes;
  • Schilderung Ihrer Beschwerde;
  • Zeitraum
  • zu einem Produkt werden Angaben benötigt wie: was ist es für ein Produkt, wer ist der Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, ggf. Los- / Chargennummer;

Sofern das Formular Verbraucherbeschwerde dies nicht zweifellos erkennen lässt, ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Zuständigkeiten - Gebietsaufteilung der Lebensmittelkontrolleure Landkreis
Kontaktdaten der Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure
Zuständigkeiten - Gebietsaufteilung der Lebensmittelkontrolleure Stadt

Fachlich freigegeben durch


Landkreis Osnabrück