BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Verbraucherschutz

Leistungsbeschreibung

Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherin oder Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt: den sog. wirtschaftlichen und den sog. gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz.

Für Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes gibt es kein spezielles Gesetz. Hier entscheiden das jeweilige Problem und die vertraglichen Vereinbarungen über die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucherin und Verbraucher.

Im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Seitdem sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher Anspruch auf Informationen zu gewähren. Dieser Informationsanspruch ist durch die Novelle des Gesetzes seit September 2012 ausgeweitet worden. Künftig können Verbraucher nicht allein Informationen erhalten über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein, sondern auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, wie beispielsweise Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser.

Koordiniert werden die Verbraucherschutzaufgaben im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Zudem stehen die Verbraucherzentralen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um den Verbraucherschutz.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeiten des Veterinärdienstes für Stadt und Landkreis Osnabrück finden Sie unten auf dieser Seite (Downloads).

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kontaktdaten der Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure
Zuständigkeiten - Gebietsaufteilung der Lebensmittelkontrolleure Landkreis
Zuständigkeiten - Gebietsaufteilung der Lebensmittelkontrolleure Stadt

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit