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Tierische Nebenprodukte: Registrierung und Zulassung


Leistungsbeschreibung

Alle Unternehmer, die Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten oder deren Folgeprodukte ausüben wollen, unterliegen gemäß der Artikel 23 und 24 der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrier- bzw. Zulassungspflicht.

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

Der Unternehmer meldet der zuständigen Stelle

  • seinen Namen,
  • seine Anschrift,
  • die Tätigkeiten und die Arten von tierischen Nebenprodukten.

Bitte nutzen Sie die unten unter der Rubrik Dokumente aufgeführten Formulare.

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Landkreis Osnabrück.