Waffenschein


Waffenschein

Leistungsbeschreibung


Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.

Voraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
  • Versicherung*
  • Nachweis der Sachkunde*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis/ Reisepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
  • Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare


Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Waffenrechtliche Erlaubnis (Erbschaft)
Antrag Erwerb Kurzwaffe
Schusswaffen, Überlassung/Erwerb
Antrag auf erstmalige waffenrechtliche Erlaubnis Jungjäger
Kleiner Waffenschein
SEPA Lastschriftmandat
Spezielle Hinweise

Bei der Benutzung folgender Formulare:

Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte gem. § 27 des Waffengesetzes

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

Anzeige über Waffenerwerb/Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung

ist das Formular SEPA-Lastschriftmandat mit einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?


Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Kontakt

  • Fachdienst 5 - Abt. 5.3 Jagd- / Waffenbehörde

Kontaktpersonen


  • Herr Czubek
  • Frau Krone
  • Herr Morthorst
  • Frau Dieckmann