Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz


Auf diesem Wege haben Sie als Fahrlehrer die Möglichkeit, Ihre Fortbildungsbescheinigungen einzureichen.

Leistungsbeschreibung


Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen

Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Fortbildungbescheinigung

Fortbildungbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?


Es entstehen keine Gebühren.

Es entstehen keine Gebühren.

Fachlich freigegeben durch


Landkreis Osnabrück