Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz
Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz
Textblöcke ein-/ausklappenAuf diesem Wege haben Sie als Fahrlehrer die Möglichkeit, Ihre Fortbildungsbescheinigungen einzureichen.
Leistungsbeschreibung
Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen
Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fortbildungbescheinigung
Fortbildungbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren.
Es entstehen keine Gebühren.
Fachlich freigegeben durch
Landkreis Osnabrück