Unterhaltsbeurkundung (urkundliche Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung)
Unterhaltsbeurkundung (urkundliche Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück nimmt die freiwillige Erklärung über eine Zahlungsverpflichtung von Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder in einer Urkunde auf. Die Beurkundung ist kostenlos. Im Rahmen der Beurkundung können wir keine Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes vornehmen. Die Beurkundung kann erfolgen, wenn sich die Eltern persönlich oder mit Unterstützung des Jugendamtes oder Rechtsanwälten über den zu zahlenden Kindesunterhalts geeinigt haben. Besteht Streit über die genaue Höhe des Unterhalts, könnte eine Beurkundung über den unstreitigen Unterhaltsbetrag vorgenommen werden.
Bei Aufnahme der Beurkundung erfolgt eine Belehrung über die Rechtsfolgen.
Verfahrensablauf
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. Für die Beurkundung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss persönlich erscheinen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der urkundlichen Anerkennung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von ihnen Elternteilen unterschrieben.
- Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift der Urkunde ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitten wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Bereich beim Landkreis Osnabrück zurzeit mittwochs telefonisch nicht erreichbar ist.
Voraussetzungen
Eine Unterhaltsberechnung oder Einigung auf den Unterhaltsbetrag ist bereits erfolgt.
Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Beurkundungen:
Fachlich freigegeben durch
Landkreis Osnabrück.