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Anzeige der gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen


Leistungsbeschreibung

Enten und Gänse dürfen auf einer Veranstaltung nur aufgestellt werden, wenn die Tiere höchstens sieben Tage vor der jeweiligen Veranstaltung negativ auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus untersucht worden sind.

Alternativ erkennen einige Veranstaltungen eine Bestätigung des zuständigen Veterinäramtes für eine Anzeige über die Haltung von Wassergeflügel mit Puten oder Hühnern (Sentinelhaltung) an. Die Bestätigung darf i.d.R. nicht älter als 12 Monate sein.

Die im Antrag gemachten Angaben werden mit den Daten bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinärdienst abgeglichen. Sollte es hier zu Abweichungen kommen, verzögert sich die Bearbeitungszeit.

Ist das Geflügel korrekt gemeldet und wurde die per Gesetz vorgeschriebene Anzahl an Enten und Gänsen zu Hühnern und Puten eingehalten, wird die Anzeige durch die zuständigen Amtstierärzte bestätigen.

Die Bestätigung wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid per Post zugeschickt.

Die Zuständigkeit liegt beim Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück, sofern sich die Geflügelhaltung innerhalb des Gebietes befindet.

Das gehaltene Geflügel muss beim Veterinärdienst und der Tierseuchenkasse gemeldet sein.

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

§ 7 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Das Niedersächsische Ministerium hat beim Geflügelpestgeschehen 2023 festgestellt, dass eine Sentinelhaltung keine ausreichende Sicherheit im Hinblick auf die frühzeitige Erkennung der Einschleppung der Geflügelpest bietet. Prüfen Sie daher vor Beantragung, ob für die Teilnahme an der geplanten Veranstaltung eine Sentinelbescheiningung ausreicht.