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Abschrift / Zweitschrift der Infektionsschutz-Onlinebelehrung


Leistungsbeschreibung

Falls Sie die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutz-Gesetz nicht mehr zur Hand haben und eine Belehrungsabschrift benötigen, können Sie diese beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück beantragen.

Sie können eine gebührenpflichtige Abschrift beantragen, wenn:

  • Sie die Belehrung vom Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück erhalten haben.

Bitte beachten Sie:

  • Nach einer Belehrung kann innerhalb der ersten 10 Jahre eine gebührenpflichtige Abschrift erstellt werden.

Falls Sie sich bei dem Ort der Belehrung (Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück) geirrt haben oder falls Ihre Belehrung bereits vor mehr als 10 Jahren erfolgt ist, dann kann -wie oben beschrieben- von uns keine Abschrift erstellt werden. In diesem Fall entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 15,00 Euro. Diese Stornogebühr wird mit dem von Ihnen vorab gezahlten Betrag verrechnet. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt also nicht.

Wenn Sie sich bezüglich der 10-Jahres-Frist unsicher sind, nehmen Sie bitte vor Beantragung einer Belehrungsabschrift Kontakt zum Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück unter der Rufnummer 0541 501 8112 auf.

Wir verwenden für die Antragsbearbeitung einen elektronischen Antragsassistenten, der Sie ganz einfach durch die Bearbeitung führt.
Am Ende des Antragsvorgangs haben Sie die Möglichkeit, die Abschrift direkt per Online-Bezahlverfahren (Giropay/Paypal/Visa/Mastercard oder Paydirect) zu zahlen.
Sobald der Bezahlvorgang abgeschlossen ist, wird der Gesundheitsdienst über Ihren Antrag informiert.

Auch bei Online-Anforderungen benötigen wir von Ihnen einen Nachweis zur Person. Bitte halten Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses bereit.
Am Ende des Antragsvorgangs laden Sie die Dateien bitte hoch (je Datei beträgt die maximale Uploadgröße 10 Megabyte, erlaubte Dateiformate: PDF, JPG, JPEG und PNG).

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne beim Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück unter 0541 501 8112. 

Die Gebühr für die online beantragte Abschrift beträgt 15,00 Euro. Die Abschrift wird Ihnen direkt zugesendet. Die Bearbeitungszeit beträgt circa drei bis vier Werktage. Sollte Ihr Antrag aus bestimmten Gründen nicht bearbeitet werden können, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.