Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage für Aufenthaltsgestattungsinhabende
Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage für Aufenthaltsgestattungsinhabende
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einer Wohnsitzauflage unterliegen, eine Aufenthaltsgestattung besitzen und umziehen möchten, können Sie einen Umverteilungsantrag oder einen Antrag zur Streichung der Wohnsitzauflage stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen nimmt die Aufgabe der Verteilung, Zuweisung, Umverteilung und Änderung der Wohnsitzauflagen für das gesamte Land Niedersachsen wahr.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Außenstelle Braunschweig
Boeselagerstr. 4,
38108 Braunschweig
E-Mail: LAB-NI-HS-F3-Umverteilung@lab.niedersachsen.de
Rechtsgrundlage
§§ 50, 51, 60 Asylgesetz (AsylG)