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Haltung von Nutztieren - Anzeige


Haltung von Nutztieren

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
  • Nutzungsart der Tiere
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Antrag Registriernummer Anzeige einer Bienenhaltung Ausfüllhinweise Antrag Registriernummer Merkblatt Auslaufhaltung von Schweinen Merkblätter Schweinehaltung Selbstauskunft über Schweinehaltung

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal