Parkausweis für Schwerbehinderte
Parkausweis für Schwerbehinderte
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Personen haben die Möglichkeit, einen Parkausweis zu beantragen. Es wird dabei zwischen dem blauen und orangenen Parkausweis unterschieden:
Einen blauen Parkausweis können Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blinde (Bl) beantragen.
Schwerbehinderte, bei denen die Merkzeichen aG oder Bl nicht festgestellt wurden, können unter Umständen einen orangenen Parkausweis beantragen.
Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen. Voraussetzung bei beiden Parkausweisen ist, dass Sie Inhaber/in eines Schwerbehindertenausweises sind.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie beim Landkreis Osnabrück über das obige aufgeführte Onlineformular stellen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Gemeinde Wallenhorst,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Bersenbrück
Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie