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Parkausweis für Schwerbehinderte


Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Personen haben die Möglichkeit, einen Parkausweis zu beantragen. Es wird dabei zwischen dem blauen und orangenen Parkausweis unterschieden: 

Einen blauen Parkausweis können Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) oder Blinde (Bl) beantragen. 

Schwerbehinderte, bei denen die Merkzeichen aG oder Bl nicht festgestellt wurden, können unter Umständen einen orangenen Parkausweis beantragen.

Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen. Voraussetzung bei beiden Parkausweisen ist, dass Sie Inhaber/in eines Schwerbehindertenausweises sind. 

Den Antrag können Sie beim Landkreis Osnabrück über das obige aufgeführte Onlineformular stellen. 

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:

  • Stadt Bramsche,
  • Stadt Georgsmarienhütte,
  • Stadt Melle,
  • Gemeinde Wallenhorst,
  • Samtgemeinde Artland,
  • Samtgemeinde Bersenbrück

Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie