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Altlastenkataster: Auskunft


Altlastenkataster: Auskunft

Leistungsbeschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Spezielle Hinweise

Sie können auch mit Hilfe des Umweltatlas / GIS-Portal nachsehen, ob Altablagerungen auf dem Grundstück oder umliegend erfasst sind. 

Hier gelangen Sie zum Umweltatlas

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt im Landkreis Osnabrück bei der Unteren Bodenschutzbehörde.

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand.

Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben. 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Spezielle Hinweise
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