Altlastenkataster: Auskunft
Altlastenkataster: Auskunft
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Leistungsbeschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Sie können auch mit Hilfe des Umweltatlas / GIS-Portal nachsehen, ob Altablagerungen auf dem Grundstück oder umliegend erfasst sind.
Hier gelangen Sie zum Umweltatlas
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt im Landkreis Osnabrück bei der Unteren Bodenschutzbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand.
Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz