Trichinenschulung und Beauftragung Probeentnahme


Leistungsbeschreibung


Falls Sie Jäger / Jägerin sind und die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen oder Dachsen selber durchführen möchten, benötigen Sie vorab eine Schulung durch den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Ziel der Schulung ist es, Ihnen die rechtlichen und fachlichen Informationen für ein optimales Aufbrechen und die Probenahme zu vermitteln.

Jäger / Jägerinnen, die geschult sind, können auf Antrag vom Veterinärdienst für die Probenahme beauftragt werden, wenn sie in Stadt oder Landkreis Osnabrück wohnen oder hier zur Jagd gehen.

Verfahrensablauf


Derzeit ist noch kein Schulungstermin festgelegt. Sobald ein neuer Schulungstermin feststeht, wird dieser über das Portal bekannt gegeben. 

Eine Anmeldung über den Online-Assistenten ist im Voraus zwingend erforderlich.

Um an einer „Trichinenschulung“ im Kreishaus Osnabrück teilzunehmen, ist es erforderlich, sich vorher online anzumelden. Sofern ein Schulungstermin festgelegt ist, ist der Anmeldebutton freigeschaltet (rechte Spalte).

Anmeldungen können für höchstens 120 Personen für eine Schulungsveranstaltung entgegengenommen werden. Danach ist keine weitere Anmeldung mehr möglich.

Die Bezahlung der Schulungsgebühr erfolgt im Rahmen der Anmeldung online. Es werden verschiedene Bezahlmethoden angeboten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit für die Trichinenschulung liegt bei den örtlichen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Jede Kommune regelt das Verfahren zur Durchführung und Anerkennung von Trichinenschulungen eigenständig. Daher können sich die Verfahren unterscheiden.

Der Schulungsnachweis hat Gültigkeit bei allen zuständigen Behörden.

Für die Übertragung der Probenahme ist der Wohnort des Jagdausübenden oder der Jagdbezirk, in dem die Trichinenuntersuchung durchgeführt werden soll, entscheidend. Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Veterinärbehörde.

Für Jagdausübende, die in Stadt oder Landkreis Osnabrück wohnen oder hier zur Jagd gehen:

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

veterinaerdienst@lkos.de

Für andere Jagdausübende:

Wenden Sie sich bitte an die für den Wohnort oder den Jagdbezirk zuständige Veterinärbehörde.

Voraussetzungen


An der Schulung können Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagdschein oder Jungjäger / Jungjägerinnen in der Jagdausbildung teilnehmen.

Die Übertragung der Probenahme wird auf Antrag vom Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück erteilt, wenn der Jagdausübende seinen Wohnsitz in Stadt und Landkreis Osnabrück hat oder das zu untersuchende Wild in einem Jagdbezirk der Stadt oder des Landkreises erlegt wird. In diesen Fällen kann die Untersuchung auf Trichinen beim Landkreis Osnabrück erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es müssen folgende Nachweise eingereicht werden:                                                                       

  • Nachweis des Besitzes eines gültigen Jahresjagdscheines (Zuverlässigkeit)
  • Nachweis der Teilnahme an einer vom Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück anerkannten Schulung zur Trichinenprobenahme

Welche Gebühren fallen an?


Schulungsgebühr 20 € pro Person (GOVV, Anlage Ziffer VI 2.6.2)

Übertragung der Probenahme 20 € (GOVV, Anlage Ziffer VI 2.6.1)

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Anmeldeschluss für die Schulung; dieser ist 14 Tage vor dem Schulungstermin.

Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge für die Übertragung der Probenahme kann unmittelbar nach einem Schulungstermin längere Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage


§ 6 Abs. 2 der Tier-LMÜV (Tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung)

 

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines

ist und

  1. nach § 2b der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt

oder

  1. nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild

abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung

auf Trichinen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 darf nur erfolgen, wenn

  1. der Jäger
  2. a) von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist oder
  3. b) einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nach Buchstabe a durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegt und
  4. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die

erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Anträge / Formulare


Merkblatt für Jäger
Trichinenproben Annahme- und Untersuchungsstellen
Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben bei Wildschwein und Dachs
MUSTER Wildursprungsschein

Was sollte ich noch wissen?


Informationen mit Hinweisen zur Probenahme sind in den in dieser Dienstleistung aufgeführten Dokumenten abzurufen. 

Hinweis: Der beauftragte Jagdausübende trägt die Verantwortung für das zu untersuchende Wildschwein / den zu untersuchenden Dachs. Das Stück muss bis zum Abschluss der Untersuchung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Osnabrück verbleiben und darf erst nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses an Dritte weitergegeben oder für den Eigendarf genutzt werden. Sofern Trichinenproben von nicht selbst erlegtem Wild entnommen werden sollen, liegt auch in diesem Fall die genannte Verantwortung bei dem beauftragten Jagdausübenden.

Im Rahmen der Übertragung erhalten Sie mit dem formellen Bescheid ebenfalls Wildursprungsscheine und Wildmarken ausgehändigt.

Fachlich freigegeben durch


Landkreis Osnabrück.

Kontakt

  • Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Kontaktpersonen


  • Sekretariat Veterinärdienst