Angebote der Jugendarbeit
Angebote der Jugendarbeit
Hinweis:
Die Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII wurden im Januar 2026 an alle Freien Träger versendet.
Das Vorliegen einer unterschriebenen Vereinbarung ist die Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen nach den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Osnabrück“.
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Osnabrück fördert die Aktivitäten der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Die Bezuschussungsmöglichkeiten und -voraussetzungen ergeben sich aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Osnabrück.
Alle wichtigen Informationen zu Fristen und weiteren Zahlungsvoraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sowohl die Voranmeldungen als auch die Anträge online einzureichen.