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Angebote der Jugendarbeit


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück fördert die Aktivitäten der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Die Bezuschussungsmöglichkeiten und -voraussetzungen ergeben sich aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Osnabrück.

Alle wichtigen Informationen zu Fristen und weiteren Zahlungsvoraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sowohl die Voranmeldungen als auch die Anträge online einzureichen.

Jugendarbeit, Aufenthaltsbestätigung Jugendarbeit, Teilnehmerliste Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (Stand 01.01.23)
 
 

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.