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Angebote der Jugendarbeit


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Osnabrück fördert die Aktivitäten der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Die Bezuschussungsmöglichkeiten und -voraussetzungen ergeben sich aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Osnabrück.

Alle wichtigen Informationen zu Fristen und weiteren Zahlungsvoraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sowohl die Voranmeldungen als auch die Anträge online einzureichen.

Jugendarbeit, Aufenthaltsbestätigung
Jugendarbeit, Teilnehmerliste
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (Stand 01.01.23)