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Jugendberatung

Leistungsbeschreibung

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

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Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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