Sie können die nachfolgend aufgeführten Anträge nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) online stellen.
Der Aufruf des gewünschten Antrages erfolgt durch anklicken eines der nachfolgenden Links:
Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30 49082 Osnabrück Deutschland
Teilen Sie uns Ihre Meinung zur Seite des Landkreises Osnabrück mit - ob Anregungen, Wunsch oder Beschwerde. Wir freuen uns auch über kleine Hinweise. Vielen Dank. Feedback senden