Breitbandversorgung


Leistungsbeschreibung


Ein schneller Internetzugang ist Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung der Digitalisierung und im ländlichen Raum ein wichtiger Faktor und eine existenzielle Notwendigkeit zur digitalen Teilhabe. Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist somit für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im Landkreis von erheblicher Bedeutung.

Da diese erforderliche Versorgung in absehbarer Zeit nicht durch die am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen sichergestellt ist, haben alle 34 dem Landkreis Osnabrück angehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sich entschlossen, die Aufgabe des Breitbandausbaus auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Mithilfe von Bundes- und Landesfördermitteln sowie anteiliger kommunaler Eigenfinanzierung errichtet der Landkreis Osnabrück mit seiner Infrastrukturgesellschaft TELKOS (Telekommunikationsgesellschaft mbH) nunmehr eine Breitbandinfrastruktur (Weiße Flecken-Förderung). Im aktuellen Förderprojekt werden nur die sog. Weißen Flecken, d. h. Adressen, die laut Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens eine Versorgung von unter 30 Mbit/s aufweisen, ausgebaut. Für nähe Informationen über den geförderten Breitbandausbau besuchen Sie gerne die Webseite https://www.landkreis-osnabrueck.de/breitband.

Spezielle Hinweise

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.

Verfahrensablauf


Die Grundstückseigentümer/innen der förderfähigen Adressen (Weiße Flecken) werden drei bis vier Monate vor Baubeginn mittels Schreiben über den anstehenden Breitbandausbau informiert. Um Interesse am Bau eines kostenlosen Glasfaseranschlusses zu bekunden, muss ein Nutzungsvereinbarungsformular ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Nach Verarbeitung der in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Kontaktdaten wird eine Hausbegehung mit der angegebenen Ansprechperson und dem von uns beauftragten Ingenieurbüro durchgeführt (Vorbereitungsphase). Nach der Vorbereitungsphase folgt die Umsetzungsphase, welche mit Beginn der Tiefbauarbeiten startet.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder an Ihre Landkreisverwaltung

Voraussetzungen


Auf unserer Ausbaukarte unter https://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flexjs&project=breitband&user=gast können Sie Ihre Adresse eingeben und prüfen, ob diese zu den Weißen Flecken gehört und gefördert ausgebaut werden kann.

Welche Gebühren fallen an?


Der Breitbandausbau des Landkreises Osnabrück wird mithilfe von Bundes- und Landesfördermitteln und kommunalen Mitteln finanziert, sodass der Bau eines Glasfaseranschlusses für Sie kostenfrei ist. Dies gilt nur, wenn die Nutzungsvereinbarung fristgerecht in der Vorbereitungsphase eingereicht wird.

Welche Fristen muss ich beachten?


Im aktuellen Ausbauprojekt werden rund 11.000 Adressen berücksichtigt. Diese sind in 35 Baulose aufgeteilt. Alle sechs Monate startet der Bau von je fünf Baulosen im Rahmen einer Ausbauphase. Je nach Ausbauphase gelten daher unterschiedliche Fristen. Die für Ihre Adresse geltende Frist können Sie dem Ihnen übersandten Infoschreiben entnehmen.

Rechtsgrundlage


Die Rahmenbedingungen für den geförderten Breitbandausbau ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und den Förderrichtlinien von Bund und Land. Da die privaten Telekommunikationsunternehmen überwiegend in Ortskernen Glasfaserleitungen ausbauen und der ländliche Raum weniger im Fokus steht, engagiert sich der Landkreis Osnabrück nunmehr freiwillig beim Breitbandausbau, um den Netzausbau im ländlichen Raum an den des städtischen Raums anzugleichen.

Kontakt

  • Referat A - Stabsstelle Breitband

Kontaktpersonen


  • Frau Leer
  • Herr Balitzki
  • Frau Rotärmel