Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen.
Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom)
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.4.1 an.
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§ 4 TierSchG
§ 4 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, Art. 7 , Art 21
Weiterführende Informationen zur Schlachtung und Tötung von Tieren - LAVES
Liste der kommunalen Veterinärämter - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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