Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Spezieller Hinweis für Landkreis Osnabrück
Die Rechtsgrundlage bilden ferner § 6 NBodSchG sowie die §§ 1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 NVwKostG i. V. m. Anlage zu § 6 Abs. 1 NUIG
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachdienst 7 - Abt. 7.3 Abfall und Boden
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
Teilen Sie uns Ihre Meinung zur Seite des Landkreises Osnabrück mit - ob Anregungen, Wunsch oder Beschwerde. Wir freuen uns auch über kleine Hinweise. Vielen Dank. Feedback senden