Antibiotika-Minimierung
Antibiotika-Minimierung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wechsel von Zuständigkeiten ab dem 01.01.2022
Zum 01.01.2022 wurde die Zuständigkeit für die Überwachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Das bedeutet, dass der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück seitdem der Ansprechpartner zu Themen der Antibiotikaminimierung ist, die Maßnahmenpläne entgegennimmt und prüft sowie die diesbezüglichen Kontrollen in den tierhaltenden Betrieben durchführt.
Die Rechtsvorgaben zur Antibiotikaminimierung wurden aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) herausgelöst und in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt, das zum 28.01.2022 in Kraft getreten ist. Am 01.01.2023 erfolgte eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), was zu Änderungen bezüglich der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie zu verkürzten Fristen für die Mitteilungen und die Maßnahmenplanerstellung führte.
Weitere Informationen zur Antibiotika-Minimierung beim Landkreis Osnabrück finden Sie hier.
Maßnahmenpläne schicken Sie bitte an abmin@lkos.de oder per Post an
Landkreis Osnabrück
Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück