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Führerschein: Erteilung einer Verlängerung der Fahrberechtigung über bis zu sechs Monate


Verlängerung einer ausländischen Fahrberechtigung für Fahrten im Inland, mit festem Wohnsitz.

Leistungsbeschreibung

Sind Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, dürfen Sie im Umfang Ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn Sie hier keinen festen Wohnsitz haben. (Ordentlicher Wohnsitz gilt ab mindestens 185 Tage im Inland wohnhaft)
Begründen Sie als Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen festen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann diese Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern (Insgesamt 1 Jahr), wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen festen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.
[Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten]

  • Nachweis über Einreise und festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Meldebescheinigung)
  • Nachweis über Ausreise und Aufgabe des festen Wohnsitzes in der BRD (Au-pair-Vertrag, Rückreise-Ticket)
  • Foto/Scan Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Foto/Scan des Nationalpasses oder Visums

Es fallen für die Bearbeitung Ihres Antrags Gebühren in Höhe von 13,00 € an. Im digitalen Antrag ist dafür unser Online-Bezahlsystem integriert, über welches Sie die Zahlung vor Absenden des Antrags abwickeln können.

Circa vier Wochen