Sportförderung
Sportförderung
Leistungsbeschreibung
Der Kreistag hat beschlossen, dass einmalig im Jahr 2026 den Sportvereinen im Landkreis Osnabrück 1,50 € je Mitglied zur Verfügung gestellt werden. Dafür wurden in Summe 175.000 € bewilligt.
Die Verwaltung wurde mit einer unbürokratischen Umsetzung beauftragt. Daher wurde ein digitales Antragsverfahren entwickelt, mit dem die Vereine die Förderung beantragen können. Die Beantragung ist ausschließlich über dieses digitale Verfahren möglich. Für die Beantragung ist eine Registrierung bei „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ erforderlich (BSI - Mein Unternehmenskonto (MUK)).
Um eine Abwicklung im Haushaltsjahr 2026 zu ermöglichen, ist eine Antragstellung bis zum 31.08.2026 erforderlich.