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Förderung der medizinischen Versorgung im Landkreis Osnabrück

Leistungsbeschreibung

Warum fördern wir?

Der Landkreis Osnabrück verfolgt mit dem Förderprogramm insbesondere die Ziele, die Entscheidung für eine hausärztliche Niederlassung im ländlichen Raum zu forcieren, freiwerdende Hausarztsitze nachzubesetzen, hausärztliche Praxisgründungen zu erleichtern, die Berufszufriedenheit von Medizinischen Fachangestellten zu steigern und die Hausärztinnen und Hausärzte durch hochqualifizierte Unterstützungsleistungen zu entlasten. Zudem sollen mit der Förderung die Gründung von Zweigpraxen, Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die Förderung der Anstellung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, Famulaturen (Praktika) für Medizinstudierende und die Absolvierung eines Wahltertials im Praktischen Jahr (PJ) unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind je nach Fördergegenstand Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Medizinstudierende, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer als Lehrpraxis zugelassenen Hausarztpraxis im Landkreis Osnabrück absolvieren, Fachärztinnen und Fachärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker, wenn nachgewiesen worden ist, dass diese zur Schließung bestehender Versorgungslücken in der jeweiligen Region zwingend erforderlich sind sowie Träger des zugelassenen medizinischen Versorgungszentrums. Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Landkreises Osnabrück sowie der Sitz der Kreisverwaltung in der Stadt Osnabrück (Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück) bei Förderung nach Ziffer 2 J.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Zuwendungsvoraussetzungen sind abhängig von dem jeweiligen Fördergegenstand und finden sich unter Ziffer 5 der Richtlinie zur Förderung der medizinischen Versorgung im Landkreis Osnabrück.

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Zuwendungen wird als Festbetragsförderung für den in Ziffer 1 beschriebenen Zuwendungszweck gewährt. Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus Ziffer 6 der Richtlinie zur Förderung der medizinischen Versorgung und ist von dem jeweiligen Fördergegenstand nach Ziffer 2 der Richtlinie abhängig.

Was sollte ich noch wissen?

Förderung der medizinischen Versorgung 

Förderrichtline