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Bescheinigung zur Zusatzvergütung gem. EEG (Formaldehydmessung)


Leistungsbeschreibung

Erstellung von Bescheinigungen nach § 66 Abs. 4 EEG zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd

Benötigt werden ein komplett ausgefülltes Antragsformular und einen aktuellen Messbericht eines nach §29b BImSchG zugelassenen Messinstituts.

Eine Liste der zugelassenen Institute sind auf der folgenden Homepage zu finden: ReSyMeSa - Recherche