Bescheinigung zur Zusatzvergütung gem. EEG (Formaldehydmessung)
Bescheinigung zur Zusatzvergütung gem. EEG (Formaldehydmessung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Erstellung von Bescheinigungen nach § 66 Abs. 4 EEG zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden ein komplett ausgefülltes Antragsformular und einen aktuellen Messbericht eines nach §29b BImSchG zugelassenen Messinstituts.
Eine Liste der zugelassenen Institute sind auf der folgenden Homepage zu finden: ReSyMeSa - Recherche