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Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge


Leistungsbeschreibung

Auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern kommen viele Menschen auch zu uns. Der Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ist in der Bevölkerung groß.

Die Hilfe kann beispielswiese in nachfolgenden Tätigkeitsfeldern erfolgen:

  • Begleitung und Unterstützung beim Spracherwerb
  • Hilfe bei Behördengängen und Schriftverkehr
  • Hilfestellung bei allgemeinen Fragen wie Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Mülltrennung etc.
  • Kleiderkammer
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Spiele- und Bastelangebote für Kinder
  • Freizeitangebote aller Art

Ein Ratgeber für Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei herausgegeben.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden, den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie den Koordinierungstellen bei der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. und der LAGFA Niedersachsen e. V. für Fortbildungen und Entlastende Gespräche.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Mehr Informationen zum Engagement für Geflüchtete und zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des FreiwilligenServers Niedersachsen.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung