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Einstiegsqualifizierung (EQ)


Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für potenzielle Azubis durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung, zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag, gefördert werden. Der Zuschuss zur Vergütung ist auf 262 Euro monatlich begrenzt.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von vier bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie

  • auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Auszubildenden durchgeführt wird,
  • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes, nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und
  • in Vollzeit oder in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.

Eine Einstiegsqualifizierung kann für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 19 auch gefördert werden, wenn sie auf eine Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42r der Handwerksordnung vorbereitet.

WICHTIG: Anträge müssen vor der Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

EQ Antrag
EQ Bestätigung Ausbildungsberechtigung Altenpflege
EQ Merkblatt für Betriebe
EQ Merkblatt für Jugendliche
EQ Nachweis Leistungen
EQ Qualifizierungsplan Altenpflege
EQ Qualifizierungsplan Arztpraxis
EQ Vertrag Altenpflege
EQ Vertrag Arztpraxis
EQ Vertrag MaßArbeit
EQ Vertragsverlängerung MaßArbeit

Landkreis Osnabrück.