Angebote der Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Osnabrück fördert die Aktivitäten der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Die Bezuschussungsmöglichkeiten und -voraussetzungen ergeben sich aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Osnabrück.
Alle wichtigen Informationen zu Fristen und weiteren Zahlungsvoraussetzungen finden Sie in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sowohl die Voranmeldungen als auch die Anträge online einzureichen.
Anträge / Formulare
Jugendarbeit, Aufenthaltsbestätigung
Jugendarbeit, Teilnehmerliste
Jugendarbeit, Voranmeldung und Abrechnung
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (Stand 01.01.23)
Amt/Fachbereich
Jugendhilfeplanung und Controlling
Fachlich freigegeben durch
Landkreis Osnabrück.