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Anzeige Wechsel des Verkehrsleiters / Wechsel des gesetzlichen Vertreters im Güterkraftverkehr


Leistungsbeschreibung

Wenn ein Unternehmen im Besitz einer Erlaubnis bzw. einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist und im Kreise der verantwortlichen Personen ein Wechsel stattfindet, z.B. neuer gesetzlicher Vertreter, neuer Geschäftsführer, neuer Verkehrsleiter etc., müssen Sie diesen der Genehmigungsbehörde mitteilen und die Zuverlässigkeit dieser Person prüfen lassen. 

Den Antrag können Sie beim Landkreis Osnabrück über das obige aufgeführte Onlineformular stellen. 

Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit der neu einzutragenden Person:

Bei einem Wechsel des Verkehrsleiters oder Geschäftsführers sind folgende Unterlagen im Antragsverfahren vorzulegen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punktekonto)
  • Anstellungsvertrag

Bei einem Wechsel des gesetzlichen Vertreters sind folgende Unterlagen im Antragsverfahren vorzulegen:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punktekonto)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • neue Gesellschafterliste und Gesellschaftervertrag
  • Gewerbeummeldung