Berichtigung einer Lizenz oder Erlaubnis zum Güterkraftverkehr
Berichtigung einer Lizenz oder Erlaubnis zum Güterkraftverkehr
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Unternehmen im Besitz einer Erlaubnis bzw. einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist und den Betriebssitz innerhalb des Landkreises verlegt bzw. den Firmennamen ändert, müssen Sie die entsprechenden Urkunden ändern lassen.
Mit der Änderung des Firmennamens ist in diesem Falle nicht die Umfirmierung gemeint. Für eine Umfirmierung ist ein neuer Antrag auf eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr zu stellen.
Beispiel Namensänderung: XXX Transporte auf XXX Güterkraftverkehr
Beispiel Umfirmierung: XXX Transporte auf XXX Transporte GmbH
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie beim Landkreis Osnabrück über das obige aufgeführte Onlineformular stellen. Die berichtigten Urkunden werden Ihnen anschließend postalisch zugesendet.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt und bestimmt sich nach dem Betriebssitz des Unternehmens.