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Berichtigung einer Lizenz oder Erlaubnis zum Güterkraftverkehr


Leistungsbeschreibung

Wenn ein Unternehmen im Besitz einer Erlaubnis bzw. einer Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist und den Betriebssitz innerhalb des Landkreises verlegt bzw. den Firmennamen ändert, müssen Sie die entsprechenden Urkunden ändern lassen. 

Mit der Änderung des Firmennamens ist in diesem Falle nicht die Umfirmierung gemeint. Für eine Umfirmierung ist ein neuer Antrag auf eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr zu stellen.

Beispiel Namensänderung: XXX Transporte auf XXX Güterkraftverkehr 

Beispiel Umfirmierung: XXX Transporte auf XXX Transporte GmbH

Den Antrag können Sie beim Landkreis Osnabrück über das obige aufgeführte Onlineformular stellen. Die berichtigten Urkunden werden Ihnen anschließend postalisch zugesendet.

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt und bestimmt sich nach dem Betriebssitz des Unternehmens.